Weiterbildung & Fortbildung
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- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19. April 2023 08:11
Weiterbildung in Naturheilverfahren für Ärztinnen und Ärzte
Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen
körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder naturheilkundlicher Methoden und Heilmittel.
Mindestanforderungen gemäß § 11 WBO:
- Facharztanerkennungund zusätzlich
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung in Naturheilverfahren
und zusätzlich
- 80 Stunden Fallseminare unter Supervision
Jeweils 20 Stunden Fallseminare können durch 6 Wochen Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden. Die Kurse und Fallseminare sollen sich über mindestens 24 Monate erstrecken. Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.aekb.de (- Ärzt:innen - Weiterbildung).
Solange die Weiterbildung vor dem Inkrafttreten der neuen WBO 2021 begonnen wurde, kann zwischen der alten WBO 2004 und der WBO 2021 gewählt werden. Wenn für die alte WBO entschieden wird, muss die Weiterbildung innerhalb einer 3-jährigen Frist nach Inkrafttreten (= 29.11.2025) beendet werden.